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8. Oktober 2016Fred Daetwyler7 Kommentare

Der endgültige Petitionstext ist auf der Seite Petition einzusehen

Sie können zu der Petition oder anderen Anliegen hier mittels einem Kommentar Ihre Meinung oder Anliegen kundtun. Scheuen Sie sich also nicht die Kommentarfunktion zu benutzen. Danke!

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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

Fred Daetwyler
Fred
4. Juni 2017 18:41

Bitte hier Ihren Kommentar oder Ihre Anregung posten. Danke!

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Schneider Elisabeth
26. Oktober 2016 13:23

Seit Jahren begehe ich die Region Risch mit meiner inzwischen 11 jährigen Labradorhündin.Mit Vorliebe das hinterste Rasenfeld.Zwei mal die Woche bin ich da und es ist meist menschenleer.Ich kenne in Ebikon keinen andern Platz wo ich den Hund frei laufen lassen kann.Als Ebikonerin ist diese Sperre für mich ein echter Verlust.
Wie und warum dieses Hundeverbot entstanden ist weiss ich nicht.Ist es vielleicht auch der liegengelassene Hundekot der die Nichthundeliebhaber dazu veranlasst hat?Immer wieder beobachte ich dass die Halter das aufnehmen versäumen…das macht uns dann sehr unbeliebt.

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Fred Daetwyler
Fred
26. Oktober 2016 16:14

Ich beobachte gleich wie Frau Schneider, dass manchmal Hundekot liegen bleibt. Wir sollten aber da auch nicht päpstlicher als der Papst sein. Liegt Hundekot in einem Bereich der stark frequentiert wird, so nehmen wir halt auch mal Kot von fremden Hunden auf. Das kann helfen dieses Problem etwas zu entschärfen. Ich gehe auch davon aus dass nicht jedes Häufchen absichtlich liegen bleibt. Manchmal bemerkt man es nicht oder kann sich vielleicht wegen einem Leiden an diesem Tag nicht bücken. Also wenn alle so denken funktioniert auch das.

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Heidi Koch
27. Oktober 2016 18:11

Vom Gesetz her besteht schon seit vielen Jahren eine eindeutige Situation: In § 2 der kantonalen Hunde-Verordnung (seit 1974, aktuelle Version vom 1.1.2016) ist ein Betretverbot beschrieben: “Das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden in Friedhöfen, Badeanstalten, Spitalanlagen, auf Kinderspielplätzen, Pausenplätzen von Schulhausanlagen und Spiel- und Sportfeldern ist verboten. Für hundesportliche Veranstaltungen sind Ausnahmebewilligungen möglich”.
Seit Jahren wurde trotz des bestehenden Verbots der Rasen im hinteren Teil des Risch auch von Hunden zum Spielen genutzt, ohne dass es Probleme gab.
Das Aufstellen der Hundeverbot-Tafeln weist nun auf die schon bestehende gesetzliche Regelung hin.
Was aber genau der Auslöser dafür war, das gerade jetzt zu tun, darüber schweigt die Gemeinde trotz wiederholter Nachfrage. In den Medien nennt man “prekäre Situationen”.
Lösungen zu finden, ohne das zugrundeliegende Problem genau zu kennen, ist schwierig! Angst vor Hunden, Ärger wegen Hundekot…
Anonyme Meldungen verhärten nur die Fronten. Selbsternannte Hundetrainer in den Medien (Luzerner Zeitung), die ebenfalls anonym bleiben wollen, nutzen niemandem mit ihrer Aussage.
Einzig sinnvoll wäre es, offen und ehrlich auf faire Art miteinander in einen gegenseitigen Austausch zu treten.
Ich schliesse mich Herrn Daetwyler an, der dazu auffordert, sich hier schriftlich zu äussern!

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Brigitta Berger
19. Oktober 2016 08:58

Wir haben am 23. September 2016 bereits eine Petition beim Gemeinderat eingereicht. Hier der Text. Vielleicht lässt sich daraus etwas brauchen:

Petition

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte Frau Gemeinderätin
Sehr geehrte Herren Gemeinderäte

Im Juni hat die Gemeinde Ebikon auf der Spielwiese Risch Hundeverbotstafeln aufstellen lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass gemäss kantonaler Hundehalteverordnung auf Sport- und Spielan¬lagen ein generelles Hundeverbot gelte.

Seit vielen Jahren hat es die Gemeinde Ebikon geduldet, wenn nicht sogar erlaubt, dass sich auf der Spielwiese Risch Hundehalter mit Ihren Hunden aufhalten, mit diesen spielen und trainieren konn¬ten. Es herrschte ein friedliches Mit- und Nebeneinander mit spielenden Kindern, Joggern, Hobby¬fussballern usw. Nie kam es zu einem schwerwiegenden Vorfall, der ein Eingreifen durch die zu¬ständigen Behörden erforderlich gemacht hätte. Ein entsprechender Hundeknigge war auf zwei Anschlagbret¬tern angebracht und wurde – mit wenigen unrühmlichen Ausnahmen – auch stets befolgt.

Aufgrund von ein paar wenigen (unbegründeten) Beschwerden, sah sich die Gemeinde veranlasst, die Hundehalter mit ihren Hunden von der Spielwiese zu verbannen, ohne Ankündigung und auch ohne ersichtlichen Grund und Erklärung und auch ohne einen geeigneten Ersatz anzubieten. Denn es ist tatsächlich so, dass nirgends auf Gemeindegebiet ein Areal zur Verfügung steht, wo Hunde miteinander herumtollen und Hundehalter ihre Hunde trainieren und mit ihnen spielen können. Das schweizerische Tierschutzgesetz sieht aber vor, dass Hunden das Freilaufen und Herumrennen er¬möglicht werden muss. Wir gehen davon aus, dass die Gemeinde, als (Hunde-) Steuerempfängerin gewisse Pflichten gegenüber Hundebesitzern zu erfüllen hat und dass sich diese nicht auf das Be¬reitstellen von Hundekotbeutel beschränken.

Wir beantragen deshalb, dass der hintere Teil der Spielwiese Risch abgegrenzt und als Hundespiel¬wiese ausgeschrieben wird. Der Zugang zur Hundespielwiese kann ausserhalb der Finnenbahn ent¬lang der Gleise oder auch entlang der Ron erfolgen. Beidseits steht genügend Raum zur Verfü¬gung. Selbstverständlich sind die Hunde auf dem Zugang zur Hundespielwiese an der Leine zu füh¬ren und auf der Hundespielwiese gilt, wie überall, Hundekotaufnahmepflicht. Das Betreten des da¬hinterliegenden Naturschutzgebietes bleibt – wie bis anhin – verboten. Die Finnenbahn könnte – sollte diese ein Problem darstellen – mit einem Zaun gegen die Hundespielspielwiese abgegrenzt werden. Eine andere Möglichkeit wäre, den Verlauf der Finnenbahn zu verlegen, so dass diese vor der Hundespielwiese vorbeiführen würde. Da auf der Finnenbahn keine Wettkämpfe ausgetragen werden, würde eine Verkürzung wohl ohne weiteres möglich sein.

Sollte eine solche unbürokratische Lösung nicht möglich sein, beantragen wir der Gemeinde Ebi¬kon, dass ein anderes Areal als Hundefreilaufzone/Spielwiese angeboten wird.

Viele Mitbürger/innen, mit und ohne Hund, haben uns ihre Meinung per E-Mail zukommen lassen. Wir stellen Ihnen diese E-Mails gerne zur Verfügung in der Hoffnung, dass Sie unser Anliegen wohlwol¬lend prüfen werden.

Freundliche Grüße

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Fred Daetwyler
13. Oktober 2016 16:55

Frau Koch
hat mir bereits viele Male mit interessanten Informationen und Anregungen geholfen das ganze Thema etwas intensiver zu betrachten. Einige Ihrer Anregungen haben auch direkt zu einem Eintrag oder einer Änderung an der Webseite geführt. Wir bräuchten noch viel mehr Interessierte wie Frau Koch damit wir in der Sache etwas voran kommen.
Ich danke Frau Koch auch im Nahmen des Petitionskommites

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Heidi Koch
13. Oktober 2016 16:50

Es wäre schön, hätten wir eine möglichst lange Liste von Befürwortern für die Petition. Das bedeutet jedoch einen grossen Aufwand und zieht die Sache in die Länge. Tatsache ist doch, dass jeder Hundehalter gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. In diesem Zusammenhang finde ich die eidgenösische Tierschutzverordnung sehr wichtig,

· siehe https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/201512010000/455.1.pdf und zwar insbesondere Art. 70 Sozialkontakt und Art. 71 Bewegung. Ich würde diese in der Petition erwähnen.

· Wegen des Einzäunens würde ich mich nicht nur an einzelnen Hundehaltern orientieren, sondern vielleicht mal nachfragen, was der kantonale Veterinärdienst empfiehlt, siehe https://veterinaerdienst.lu.ch/hunde

· Hier findet sich übrigens ein sehr gutes Merkblatt, dass ebenfalls darauf hinweist, dass ein Hund täglich Auslauf braucht, auch ohne Leine, siehe https://veterinaerdienst.lu.ch/-/media/Veterinaerdienst/Dokumente/Hde/45aTS0011MB1TierschutzHde.pdf?la=de-CH

· Die Möglichkeiten, Hunde artgerecht zu halten, sind in den letzten Jahren immer kleiner geworden: etliche Flächen, die früher als Hundewiese genutzt wurden (z.B. Gebiet Feldmatt, Risch) wurden überbaut. Somit entfielen diese Flächen als Hundewiesen, zugleich stieg die Einwohnerzahl und somit auch die Zahl der Hundehalter. Ausserdem schränkt die Leinenpflicht seit 2014 auch zeitlich stark ein, da Hundehalter wie andere Menschen in ihrer Freizeit gerade in den „schönsten“ Monaten von Mai-September ihren Hund an der Leine führen müssen und sie kaum noch ein Gebiet im Rontal finden, was zu Fuss erreichbar ist und einen wenigstens kurzen Freilauf ermöglicht.

· Es gibt im gesamten Rontal keine Freilauffläche für Hunde. Eine neue Hundespielwiese wäre sicher auch für Nachbarorte interessant. Auch beim Sport z. B. Lauftreff Ebikon nehmen Läufer aus den anderen Rontalgemeinden teil. Evtl. könnten sich die Nachbargemeinden auch an den Kosten beteiligen?

· Ich hatte im Juli in einer E-Mail an die Gemeinde bereits darauf hingewiesen, dass viele Kinder nicht mehr lernen, wie sie sich im Kontakt mit Hunden richtig verhalten, und darum etliche Vorschläge gemacht. Sicherlich nützlich wäre es, wenn die Schulen diesem Thema Platz geben, oder wenn die Gemeinde Ebikon sogar einige Infos auf ihrer Website aufschaltet, z. B. den sehr guten Film aus Basel: https://vimeo.com/131646122 . Vielleicht käme es dann weniger oft zu den erwähnten „prekären“ Situationen – die mir die Gemeinde im übrigen nicht mitteilen wollte. Schade! Erst dann, wenn ich ein Problem gut kenne, kann ich eine gute Lösung finden! Verbote sind es meist nicht.

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