Ähnliches Anliegen in Luzern hat Erfolg
Hundehalter ergreifen die Initiative
Es geht hier darum ein stillschweigendes Dulden von freilaufenden Hunden auf dem Churchill-Quai in Luzern rechtlich zu etablieren. Mittlerweile hat der Stadtrat Luzern die Petition gutgeheissen und wird ab Anfangs Mai einen Teil des Churchill-Quas als Hunde-Freilaufzone freigeben.
Hier könne Sie die Pro und Kontras nachlesen:
Luzerner Zeitung: “Hier darf Bello frei herumrennen” ,
Luzerner Zeitung. “Besorgte Anwohner wehren sich gegen geplante Hunde Freilaufzone”
Eine Meldung von Zentralplus: Zentralplus “2 Neue Hunde Freilaufzonen in Luzern”
Hier erfahren Sie mehr über das Projekt: der IG Hundewiese Luzern
Bitte beachtet auch die derzeit geltenden Verbote Hunde ohne Leine im/am Wald laufen zu lassen!
In Luzern gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht (§ 31a Jagdverordnung).
Eine gute Übersicht über die in den Kantonen geltenden Reglemente könnt Ihr Euch über folgende Webseiten verschaffen:
Hunderecht: “Kantonale Hundegesetzgebung”
Hundeherz: “Kantonale Leinenpflicht”
Die Verordnung über das Halten von Hunden finden Sie hier Kanton Luzern
Die Gemeindeverordnung Ebikon 2016
Gemeindeordnung Ebikon Art.12 bis 14
Infos Fusballclub Ebikon
** Schweizerisches Tierschutz gesetz (beachte bitte Art. 70/71)
** Veterinärdienst Luzern
Merkblatt “Tierschutz: Anforderungen an die Haltung von Hunden”
Informationen über den Nutzen von Hunden
Wie Hunde Senioren positiv beeinflussen
Hund tut gut (Studie)
Dossiers/Kind-und-Hund, warum Hunde Kindern gut tun
Geschichte der Tiere – Der Hund
Vermischte Meldungen
**Du & Hund «Orginal» Video
Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt lanciert zum Schulbeginn 2015 den Präventionsfilm „Du & Hund“. Der Film basiert auf dem erfolgreichen, 2007 eingeführten Präventionskurs „Kind & Hund“, der im Kindergarten besucht wird.
Hundekurs-Pflicht fällt weg!
Sowohl Nationalrat wie auch Ständerat haben die Motion, die die Abschaffung der Kurse verlangt, gutgeheissen.
Das bedeutet, dass die Pflicht zum Besuch solcher Kurse wegfällt, vorbehältlich anderer Kantonalen Verordnungen oder Gesetze.
Meldung vom 19. September 2016 in 20 Minuten